In der verfassungsrichterlichen Auslegung Nr. 646 wird § 22 das Gesetz für„ Electronic Game Arcade Business Regulation” als verfassungskonform betrachtet.Dem ist jedoch zu widersprechen, da die Entscheidung gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstößt. Dies ist der Fall, solange die Verfassungsrichter die Strafbarkeit der ohne verwaltungsrechtliche Genehmigung aufgenommenen Betriebshandlung mit einem Verstoß gegen die Sitten begründen und das durch diese fragliche Vorschrift geschützte Rechtsgut als„ den öffentlichen Frieden, die Seele von Jugend und Kinder” anerkennen. Somit besteht potentiell die Gefahr, dass das Strafrecht einerseits ohne Einschränkung ausgedehnt wird, und dass sich andererseits die strafrechtliche Funktion von Ultima Ratio zu Prima Ratio wandelt. Dies würde bedeuten, dass das Strafrecht lediglich als ein präventiv-gestaltendes Steuerungsmodell dient.”