Das Wertpapierhandelsgesetz hat den Straftatbestand der Marktmanipulation geregelt, um die Wahrheit der Preisbildung im Kapitalmarkt zu schützen. Zum ersten diskutiert dieser Artikel Typen der Marktmanipulation, indem Marktmanipulation drei Erscheinungsformen unterscheidet wird, es handelt sich um die informationsgestützten, die handelsgestützten, und die handlungsgestützten Manipulationshandlungen. Zweiten aus der Sicht von Rechtsgutschutz jede Themen über Marktmanipulation erörtert, die enthalten Natur des Tatbestands, Handlungsformen der Marktmanipulationsdelikte und Rechtfertigungsgründe. SchliefBlich der Autor nach dem Verbot der Marktmanipulation im Wertpapierhandelsgesetz einige Vorschläge zu machen, z.B. die Manipulationsabsicht als besondere subjektive Unrechtstatbestand zu zufügen, die vorsätzliche Verbreitung irreführender Nachrichten zu kriminalisieren, die bestimmte Tatbestand von Generalklauseln der Marktmanipulation zu konstruieren, und Safe-Harbour-Regeln als Tatbestandsausschlussgrund der Marktmanipulation zu schaffen.