Vertragsfreiheit ist ein allgemein anerkanntes Prinzip unseres Zivilrechts und gebürgert in Art 22 Verfassungsgesetz. Demgegenüber ist in arbeitsrechtlicher Literatur von Amfang an umstritten, ob und inwiewiet dieses Prinzip auch für Individualarbeitsrecht gilt. Auch Gerichtshof Taiwan hat mehrmals beurteilen, eine arbeitsvertragliche Klausel sei nur dann gültig, wenn dafür ein sachlicher Grund bestehe. Ziel dieser Arbeit ist, einen Überblick über den Meinungsstand zu gewinnen, aus Gesichtspunke der Rawlschen Theorie der Gerechtigkeit eine kritische Auseinandersetzung zu machen, somit befriedigende Lösungen finden zu können.