Seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts kommt es zu Wandlungen im Bereich der Institution "Verwaltung" und damit verbunden im Verwaltungsverfahrensrecht. Das überkommene Bild von der Verwaltung, die in Distanz zum Bürger orientiert entscheidet, hat sich verändert. Stichworte für diesen Wandel sind etwa die neue Rolle der Verwaltung im kooperativen Staat (kooperatives Verwaltungsverfahren), die Verwaltung als Dienstleistungsbetrieb für den Bürger, das New Public Management oder die Öffnung der Verwaltung gegenüber einer auf Partizipation drängenden Öffentlichkeit. Im zuletzt genannten Bereich geht es um die Frage, in wieweit die Zielsetzung der Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen in Verwaltungsverfahren verfolgt werden darf oder gar muss. Dem widmen sich die beiden ersten Abschnitte: Aus dem Demokratieprinzip wird Akzeptanz als eines der Leitziele des Verwaltungsverfahrens hergeleitet. Ein solches Akzeptanzmanagement der Verwaltung kann oftmals nur erfolgreich sein, wenn in Mediationsverfahren, vorab oder begleitend, der behördliche Handlungsspielraum ausgelotet werden kann. Wie sich derartige Mediationsverfahren, also eine Teilprivatisierung des Verwaltungsverfahrensrechts, in das Verwaltungsverfahren einfügen lassen, ist Gegenstand des dritten Abschnitts. Ein vierter Abschnitt widmet sich den Strategien eines Akzeptanzmanagements in Verwaltungs- und in Mediationsverfahren.