Bei der Streitgenossenschaft treten mehrere Personen als Streitgenossen auf der Klägerseite oder auf der Beklagtenseite auf. Zu unterscheiden sind die einfache und die notwendige Streitgenossenschaft. Bei der notwendigen Streitgenossenschaft wird weiterhin zwischen eigentlicher notwendiger Streitgenossenschaft und uneigentlicher notwendiger Streitgenossenschaft unterschieden. Diese Arbeit widmet sich der Thematik der Streitgenossenschaft, wobei ihre Definition, Arten, Normzweck, Voraussetzungen sowie die Beziehung zwischen einfachen Streitgenossen und die besonderen Voraussetzungen notwendiger Streitgenossenschaft untersucht werden. Es werden nicht nur die Literaturansichten, sondern auch die einschlägige Rechtsprechung dargestellt, damit man ein Gesamtbild der Streitgenossenschaft bekommen kann. Am Ende wird eine Änderung der einschlägigen verwaltungsprozessualen Vorschriften vorgeschlagen.